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Minderjährige Kinder profitieren von Erhöhung des Mindestunterhalts
Zum 1.1.2024 stieg der Mindestunterhalt für Kinder signifikant. Die Erhöhung reflektiert ebenso gestiegene Lebenshaltungskosten.
RA Thorsten Berg
13. Aug. 20241 Min. Lesezeit
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