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Die Formwirksamkeit letztwilliger privatschriftlicher Verfügungen und Möglichkeiten des digitalen Testierens
Die Formwirksamkeit privatschriftlicher Testamente: Sie müssen eigenhändig geschrieben sein. Digitale und mechanische Texte sind unzulässig.
RA Thorsten Berg
1. Okt. 20241 Min. Lesezeit
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