Ausgewählte Aspekte der Grunderwerbsteuer in der Nachfolgeplanung
- RA Thorsten Berg
- 6. Aug. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Quelle: Fachbeiträge ZErberus

Ausgewählte Aspekte der Grunderwerbsteuer in der Nachfolgeplanung
In der Nachfolgeplanung sind neben der Erbschaft- und Schenkungsteuer auch die Auswirkungen der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen, insbesondere aufgrund hoher Steuersätze in den Bundesländern. Dr. Marc Jülicher, Fachanwalt für Steuerrecht, beleuchtet verschiedene Aspekte dieser Steuer im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Vermögensnachfolge. Er diskutiert Befreiungen gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG und weitere Ausnahmen aus persönlichen oder sachlichen Gründen. Grenzfälle wie Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnisse werden erörtert, wobei eine klare Abgrenzung der steuerbaren Tatbestände entscheidend ist. Persönliche Steuerbefreiungen gemäß § 3 Nr. 4 und 6 GrEStG für Direktübertragungen in gerader Linie werden ebenfalls behandelt, wobei auch komplexe Dreieckskonstellationen zwischen Eltern und Kindern oder Geschwistern beleuchtet werden. Das Erbauseinandersetzungsprivileg und seine sachliche und persönliche Reichweite sind weitere wichtige Punkte, ebenso wie Übertragungen zwischen Gesamthändern oder natürlichen Personen. Die Betrachtung zeigt, dass eine umfassende steuerliche Beratung in der Nachfolgeplanung unerlässlich ist, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
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