Bundeskabinett beschließt Reform des Namensrechts
- RA Thorsten Berg
- 18. Juni 2024
- 1 Min. Lesezeit
Quelle: Haufe.de

Bundeskabinett beschließt Reform des Namensrechts
Das Bundeskabinett hat eine Reform des Namensrechts beschlossen, um es flexibler und liberaler zu gestalten. Ehepaare können künftig echte Doppelnamen wählen, während Kinder aus verschiedenen Namensoptionen ihrer Eltern wählen können. Endlose Namensketten sollen vermieden werden, und bereits verheiratete Paare können von der Neuregelung profitieren. Stiefkinder können ihren Geburtsnamen wieder annehmen, und Scheidungskinder können den Familiennamen des Elternteils, bei dem sie leben, übernehmen. Kinder ab 5 Jahren müssen der Namensänderung zustimmen. Geschlechtsangepasste Familiennamen werden ermöglicht. Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenenadoption entfällt. Die Reform tritt voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft und wird durch ein Selbstbestimmungsgesetz flankiert.
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