Die Erbeinsetzung auf Einzelgegenstände
- RA Thorsten Berg
- 9. Juli 2024
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Quelle: Fachbeiträge ZErberus

Die Erbeinsetzung auf Einzelgegenstände
Das deutsche Erbrecht im BGB sieht die Gesamtrechtsnachfolge vor, bei der das Vermögen eines Verstorbenen als Ganzes auf die Erben übergeht. Häufig jedoch verfügen Erblasser, dass bestimmte Personen einzelne Gegenstände erhalten. Diese Einzelzuwendungen führen zu rechtlichen Komplikationen, da nicht immer klar ist, ob die Begünstigten Erben oder Vermächtnisnehmer sind.
Die Gesamtrechtsnachfolge hat Vorteile wie den Schutz der Gläubiger, da Erben gemeinsam haften. Das BGB verbietet eine Aufspaltung des Nachlasses in Einzelgegenstände, außer in speziellen Fällen wie Höferecht oder bei Personengesellschaften. Auch das Miet- und Sozialrecht sowie das Erbschaftsteuerrecht kennen Sonderregelungen, die vom Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge abweichen.
Laien missverstehen oft die Unterschiede zwischen Vererben und Vermachen. Die Rechtsprechung geht meist von einem Gesamtverfügungswillen des Erblassers aus, wenn über mindestens 80 % des Vermögens verfügt wurde. Die Praxis erfordert oft eine genaue Bewertung und Aufschlüsselung des Nachlasses, um Klarheit zu schaffen.
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