top of page

Zuständiges Gericht bei widerrechtlicher Verbringung eines Kindes in das Ausland

Quelle: Haufe.de

 
Frau traurig auf Couch

Kindes Entführung ins Ausland - zuständiges Gericht?

Das EU-Gerichtshof hat entschieden, dass bei widerrechtlicher Verbringung eines Kindes in ein anderes Land das zuständige Gericht unter bestimmten Bedingungen an ein Gericht des Aufenthaltslandes des Kindes verwiesen werden kann. Gemäß der Brüssel-IIa-Verordnung sind normalerweise die Gerichte des Landes zuständig, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Doch im Falle einer Entführung bleibt die Zuständigkeit beim ursprünglichen Gericht. Eine Ausnahme gilt nun, wie der EuGH feststellte. In einem Fall, in dem ein slowakisches Paar in Österreich lebte und die Mutter die Kinder widerrechtlich in die Slowakei brachte, entschied der EuGH, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Verweisung an ein Gericht des Entführungslandes möglich ist. Dabei müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Das Kind muss eine besondere Bindung zum anderen Land haben, das Gericht dort den Fall besser beurteilen können, und die Verweisung muss dem Wohl des Kindes entsprechen. Diese Entscheidung des EuGH (Urteil v. 14.7.2023, C-87/22) schafft Klarheit in grenzüberschreitenden Sorgerechtsfällen.

 

Comments

Rated 0 out of 5 stars.
No ratings yet

Add a rating
bottom of page