Minderjährige Kinder profitieren von Erhöhung des Mindestunterhalts
- RA Thorsten Berg
- 13. Aug. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Quelle: Haufe.de

Minderjährige Kinder profitieren von Erhöhung des Mindestunterhalts
Die Mindestunterhaltsverordnung wurde zum 1.1.2024 angepasst, was zu einer erheblichen Erhöhung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder führte. Die Erhöhung spiegelt die gestiegenen Lebenshaltungskosten wider und berücksichtigt die Anpassung des Bürgergeldes. Der Mindestunterhalt wurde in drei Altersstufen erhöht. Diese Erhöhung dient als Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsbedarfs in der Düsseldorfer Tabelle und für Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter. Eine jährliche Neufestlegung des Mindestunterhalts wird aufgrund der Preisentwicklung als notwendig erachtet. Eine geplante Reform des Unterhaltsrechts soll die Unterhaltslast fairer zwischen den Eltern verteilen und die Betreuungsleistungen des nicht betreuenden Elternteils berücksichtigen.
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