Notarinnen und Notare braucht das Land
- RA Thorsten Berg
- 20. Aug. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Quelle: Fachbeiträge ZErberus

Notarinnen und Notare braucht das Land
Zum 1. Januar 2023 zählte Deutschland etwa 6.700 Notare, davon 1.500 Nur-Notare und 5.600 Anwaltsnotare. Seit Jahren sinkt die Zahl der Notare kontinuierlich, da offene Stellen aufgrund fehlender Bewerber oft unbesetzt bleiben. Dies erschwert die flächendeckende Bereitstellung notarieller Dienstleistungen zunehmend.
Insbesondere im Erbrecht ist es entscheidend, dass genügend Notare zur Verfügung stehen, die die Bürger zeitnah und in der Nähe bedienen können. Aufgaben wie notarielle Testamente, Erbverträge, Verzeichnisse, Erbscheine, Beglaubigungen von Erbausschlagungen und Erbauseinandersetzungen sowie Urkunden für Unternehmens- und Vermögensnachfolge sind im erbrechtlichen Alltag üblich und bilden die Basis für präventive und streitvermeidende Gestaltungen. Die Erfahrung als Erbrechtsanwalt ist dabei besonders wertvoll, um typische Probleme zu erkennen und zu vermeiden.
Der ZErberus ermutigt daher Kolleginnen und Kollegen aus dem Anwaltsnotariat, die notarielle Tätigkeit als mögliche berufliche Option in Betracht zu ziehen. Für die Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung, die umfassendes Wissen im Notariatsbereich abdeckt, stehen spezialisierte Lehrgänge und Klausurenkurse zur Verfügung. Diese bieten das notwendige Wissen und helfen, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Prüfungsaufgaben können auf der Webseite des Prüfungsamtes der Bundesnotarkammer heruntergeladen werden: https://www.pruefungsamt-bnotk.de/.
Die Ernennung zum Notar ist nach fünf Jahren anwaltlicher Tätigkeit, vor dem 60. Lebensjahr und nach bestandener Fachprüfung möglich. Es ist lohnenswert, die notarielle Fachprüfung zu absolvieren, um einen der erfüllendsten Berufe neben der anwaltlichen Tätigkeit ausüben zu können.
Lesen Sie den gesamten Beitrag unter https://www.erbrecht.de/notarinnen-und-notar-braucht-das-land/
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