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Schutz vor Missbrauch einer General- und Vorsorgevollmacht

Quelle: Haufe.de

 
Hand mit Geldmünzen

Schutz vor Missbrauch einer General- und Vorsorgevollmacht

General- und Vorsorgevollmachten sind essenziell für die rechtliche Vertretung im Krankheitsfall oder bei Geschäftsunfähigkeit. Ihre weitreichenden Befugnisse bergen jedoch ein hohes Missbrauchspotenzial, das durch eine sorgfältige Gestaltung der Vollmacht minimiert werden sollte. In Deutschland sind die Zahlen solcher Vollmachten von 2,6 Millionen auf 6 Millionen gestiegen, was die zunehmende Wichtigkeit dieser Instrumente unterstreicht. Vollmachten ermöglichen dem Bevollmächtigten umfassende Handlungsfreiheit, sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich. Um Missbrauch zu verhindern, sollte der Vollmachtgeber klare Regelungen treffen, etwa die Notwendigkeit zusätzlicher Zustimmung bei wesentlichen Geschäften oder die Benennung eines Kontrollbevollmächtigten. Gesetzlich können Vollmachten widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber noch handlungsfähig ist, oder ein Kontrollbetreuer kann zur Überwachung bestellt werden, wenn der Vollmachtgeber dies nicht mehr selbst tun kann.


Schutz vor Missbrauch einer General- und Vorsorgevollmacht

 

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