Ungleichbehandlung bei der Mütterrente
- RA Thorsten Berg
- 19. Feb. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Quelle: FamRZ

Mütter werden bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Arbeitsjahren benachteiligt, da Mutterschutzzeiten nicht berücksichtigt werden. Eine Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung unterstützt der Bundesverband der Rentenberater e.V. Mütter sind in zweifacher Hinsicht benachteiligt und fordern, dass Mutterschutzzeiten künftig anerkannt werden. Der Bundesverband der Rentenberater bietet Fachberatung im Sozialversicherungsrecht.
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