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Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Hamm aktualisiert

Quelle: Haufe.de

 
Hand mit Geldmünzen

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Hamm aktualisiert


Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat zum 1. Januar 2024 seine Leitlinien zum Unterhaltsrecht aktualisiert. Diese Leitlinien, obwohl nicht rechtlich bindend, zielen darauf ab, eine einheitliche Rechtsprechung im OLG-Bezirk zu gewährleisten. Die Änderungen betreffen vor allem die Bedarfssätze und Selbstbehaltssätze, die nun an die Düsseldorfer Tabelle angepasst wurden. Neu ist auch, dass das Familieneinkommen, ab dem von günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen ausgegangen wird, auf 11.200 EUR erhöht wurde. Dies bietet dem Unterhaltsberechtigten die Möglichkeit, entweder seinen Bedarf konkret nachzuweisen oder Quotenunterhalt zu fordern, wobei höhere Anforderungen gelten. Zudem können bei erheblich erweitertem Umgang Aufwendungen durch Abschläge beim Barunterhalt berücksichtigt werden, sofern der Mindestunterhalt gewährleistet ist. Hierbei bleibt dem Richter ein gewisser Spielraum zur Berücksichtigung der Einzelfallbesonderheiten.

 

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