Vermächtnisse und spätere lebzeitige Vermögensumschichtungen
- RA Thorsten Berg
- 3. Sept. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Quelle: Fachbeiträge ZErberus

Vermächtnisse und spätere lebzeitige Vermögensumschichtungen
Vermächtnisse und spätere lebzeitige Vermögensumschichtungen können häufig zu Konflikten führen, da diese Veränderungen oft nicht im Einklang mit dem ursprünglichen Willen des Erblassers stehen. Insbesondere wenn Bevollmächtigte, wie General- und Vorsorgebevollmächtigte, Vermögensumschichtungen vornehmen, kann dies den Erblasserwillen unterlaufen. Ein Beispiel dafür ist, wenn ein Erblasser eine Immobilie und Kapitalvermögen verschiedenen Personen zuweist, später jedoch das Vermögen umgeschichtet wird, wodurch das Testament ungewollt verändert wird. Zur Lösung empfiehlt der Beitrag, Vermächtnisse und Erbeinsetzungen so zu gestalten, dass sie flexible Anpassungen erlauben, z.B. durch Quotenvermächtnisse oder Verschaffungsvermächtnisse. Diese verhindern, dass Vermögensänderungen den Erblasserwillen verfälschen und Missbrauch durch Bevollmächtigte ermöglichen.
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