Was tun, wenn das Standesamt die Eintragung der Scheidung verweigert?
- RA Thorsten Berg
- 16. Juli 2024
- 1 Min. Lesezeit
Quelle: Haufe.de

Was tun, wenn das Standesamt die Eintragung der Scheidung verweigert?
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat entschieden, dass Standesämter die Eintragung einer Scheidung im Personenstandsregister nicht wegen eines unrichtigen Heiratsdatums im Scheidungsbeschluss verweigern dürfen. Auch eine Berichtigungsklage ist nicht nötig, da das Standesamt laut § 16 Abs. 1 Nr. 3 PStG verpflichtet ist, die Scheidung einzutragen, sobald diese rechtskräftig ist. Bei verweigerter Eintragung kann das Amtsgericht eine Anordnung erlassen, die das Standesamt zur Eintragung zwingt. Eine Feststellungsklage oder ein familiengerichtliches Berichtigungsverfahren sind nicht erforderlich, da das Standesamt bereits bei einem falschen Heiratsdatum zur Eintragung verpflichtet ist.
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